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PPWR: Zusammenfassung wichtiger Punkte der EU-Verpackungsverordnung

Ein Karton voller Verpackungsmaterial

Seit dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR). Sie verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, Verpackungen recyclingfähig zu gestalten, ihren Materialeinsatz zu reduzieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu dokumentieren. Damit steigen auch die Anforderungen an die Verwaltung von Verpackungs- und Produktdaten. In unserer Zusammenfassung erfahren Sie, worauf Unternehmen achten müssen.  

Das Wichtigste in Kürze: PPWR

  • Seit 12. August 2026: EU-weite Anwendung der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40)
  • Betroffene Unternehmen: Hersteller, Importeure, Händler und weitere Akteure entlang der Verpackungslieferkette
  • Ab 2030: strengere Recyclingvorgaben, Mindestrezyklatquoten und Verbote bestimmter Einwegverpackungen
  • Abfallreduktionsziele: Verpackungsabfallmenge pro Kopf um mind. 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 gegenüber 2018 senken
  • Datenmanagement: Verpackungsdaten und Konformitätsnachweise müssen nachvollziehbar verwaltet werden.

Was ist die PPWR und wer ist betroffen?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine Verordnung der EU, die die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzt. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ergänzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) seit dem 12. August 2026 die europäischen Vorgaben und löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.

Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben. Die Verordnung umfasst nahezu alle Verpackungsarten, darunter Verkaufs-, Versand-, Transport- und Mehrwegverpackungen. Für bestimmte Spezialverpackungen, beispielsweise im Arzneimittelbereich, gelten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Welche Fristen gelten für die PPWR?

Die EU-Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist begann am 12. August 2026 die allgemeine Anwendung. Weitere Anforderungen werden schrittweise eingeführt.

Zeitpunkt Wichtigste Anforderungen
12. August 2026

Beginn der allgemeinen Anwendung, Konformitätsbewertung und technische Dokumentation sowie PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen 

Ab 2028

Schrittweise Einführung harmonisierter Materialkennzeichnungen

Ab 2029 Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen und digitale Informationen zur Wiederverwendung 
Ab 2030 Recyclinganforderungen, Mindestrezyklatquoten und Verbote ausgewählter Einwegverpackungen 

2035 / 2040

Weitere Abfallreduktionsziele und verschärfte Recycling- bzw. Rezyklatvorgaben

Die genauen Anwendungszeitpunkte einzelner Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten hängen teilweise von ergänzenden EU-Rechtsakten ab.

Welche konkreten Anforderungen stellt die PPWR an Unternehmen?

Die Verordnung definiert verbindliche Vorgaben für Verpackungsmaterialien, Verpackungsgestaltung und Konformitätsnachweise. Besonders relevant sind folgende Anforderungen:

    • Recyclingfähigkeit: Ab 2030 müssen Verpackungen recyclingfähig sein und mindestens die Recycling-Leistungsklasse C erreichen. Die Bewertung erfolgt anhand der Recycling-Leistungsklassen A, B und C.
    • Mindestrezyklatanteile: Ab 2030 gelten für Kunststoffverpackungen je nach Kategorie Quoten von beispielsweise 30 % für bestimmte kontaktsensitive PET-Verpackungen, 10 % für andere kontaktsensitive Kunststoffe und 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen. Ausnahmen sind vorgesehen.
    • Verpackungsminimierung: Gewicht und Volumen müssen auf das notwendige Maß reduziert werden. Für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen wird eine maximale Leerraumquote von 50 % eingeführt, frühestens ab 2030.
    • Kennzeichnung: EU-weit harmonisierte Symbole sollen die Materialzusammensetzung und korrekte Abfalltrennung kenntlich machen. Für Mehrwegverpackungen sind zusätzliche Informationen, etwa über QR-Codes, vorgesehen. Diese Anforderung gilt voraussichtlich ab dem 12. August 2028.
    • Stoffbeschränkungen: Seit August 2026 gelten PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen. Bestehende Schwermetallgrenzwerte bleiben relevant.
    • Einwegverbote: Ab 2030 sind bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen verboten, zum Beispiel für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg sowie Mini-Kosmetikverpackungen in Hotels.
    • Konformitätsnachweise: Hersteller müssen für ihre Verpackungstypen technische Dokumentationen erstellen und EU-Konformitätserklärungen ausstellen, soweit die entsprechenden Anforderungen anwendbar sind.

Und ganz wichtig: Bei Verstößen drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Die konkreten Sanktionen richten sich nach den nationalen Durchführungsvorschriften.

Wie Sie die PPWR mit gutem Datenmanagement erfüllen

Mit der PPWR müssen Unternehmen deutlich mehr Informationen zu ihren Verpackungen strukturiert erfassen und verfügbar halten. Dazu gehören Materialzusammensetzung, Verpackungsgewicht, Rezyklatanteile und Nachweise zur Konformität. Bei Unternehmen mit tausenden Produkt- und Verpackungsvarianten steigt der Verwaltungsaufwand entsprechend – eine Herausforderung, die wir mit einigen unserer Kunden bereits aktiv angehen konnten.

Unsere Empfehlung: ein zentralisiertes Datenmanagement, das die Umsetzung der Anforderungen erleichtert und später flexibel nutz- und anpassbar ist (etwa für den Digitalen Produktpass). Dabei können verschiedene Systeme zusammenarbeiten:

    • Product Information Management (PIM): Verwaltung von Verpackungen als eigenständige Datenobjekte und Verknüpfung mit den zugehörigen Produkten
    • Master Data Management (MDM): Vereinheitlichung von Verpackungsstammdaten über verschiedene Systeme hinweg
    • Digital Asset Management (DAM): zentrale Ablage von Zertifikaten, technischen Dokumenten und Konformitätserklärungen
    • Enterprise Resource Planning (ERP): Bereitstellung von Verpackungsmengen und weiteren relevanten Bewegungsdaten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nehmen wir an, ein Hersteller stellt die Verpackung eines Produkts auf ein neues, recyclingfähiges Material um. Was zunächst wie eine einfache Materialänderung erscheint, hat Auswirkungen auf zahlreiche Verpackungsinformationen. Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Konformitätsnachweise müssen überprüft und aktualisiert werden – möglicherweise für hunderte betroffene Produkte.

Sind die Verpackungen als eigenständige Datenobjekte in einem PIM-System hinterlegt und mit den jeweiligen Produkten verknüpft, lassen sich Änderungen zentral vornehmen. Das reduziert den Pflegeaufwand und vermeidet widersprüchliche Angaben.

Unser Beratungsangebot

Alle Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre bestehenden Datenstrukturen die Anforderungen der PPWR abbilden können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie dabei Hilfe benötigen. Unsere Experten prüfen Ihre Systeme und beraten Sie unabhängig und transparent zum sinnvollsten Vorgehen.