Digitale Barrierefreiheit: Anforderungen, Gesetze und Umsetzung
Digitale Angebote sollen für möglichst viele Menschen zugänglich sein – unabhängig davon, ob sie sehen, hören oder eine Tastatur bedienen können. Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, vorgeschrieben. Wir erklären, welche Unternehmen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und worauf es bei der praktischen Umsetzung ankommt. So machen wir Ihre digitalen Kanäle fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz!
Das Wichtigste zu digitaler Barrierefreiheit in Kürze
- Digitale Barrierefreiheit macht Websites, Shops und Anwendungen auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar.
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
- Reine Informationswebsites sind nicht automatisch vom BFSG betroffen. Auch Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
- Automatisierte Tools helfen bei der Prüfung, erkennen aber nicht alle Barrieren.
- Eine nachhaltige Umsetzung muss ganzheitlich gedacht werden und betrifft sowohl UX, Design und Technik als auch Content.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Inhalte und Funktionen möglichst selbstständig wahrnehmen, verstehen und bedienen können. Von zugänglichen Angeboten profitieren nicht nur blinde oder gehörlose Personen, sondern auch Menschen mit motorischen, kognitiven oder altersbedingten Einschränkungen. Gleiches gilt für Menschen ohne Einschränkungen in Alltagssituationen: Untertitel helfen in lauter Umgebung, klare Formulare reduzieren Fehler und eine Tastatursteuerung ist auch bei einem defekten Touchpad hilfreich.
Grundlage der technischen Umsetzung sind vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Informationen sind nicht nur visuell oder akustisch verfügbar.
- Bedienbar: Funktionen lassen sich beispielsweise auch mit der Tastatur nutzen.
- Verständlich: Inhalte, Navigation und Fehlermeldungen sind eindeutig.
- Robust: Die technische Struktur funktioniert mit Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern.
Diese Prinzipien bilden auch die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG.
Welche Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit gelten in Deutschland?
Für Unternehmen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die BFSG-Verordnung und der European Accessibility Act relevant. Die Regelwerke unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Geltungsbereichs und ihrer Zielgruppen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt gemeinsam mit der BFSG-Verordnung den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind und welche Unternehmen die Anforderungen erfüllen müssen.
BFSG-Verordnung
Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) konkretisiert die Anforderungen. Websites und mobile Anwendungen, die Teil einer erfassten Dienstleistung sind, müssen demnach wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
European Accessibility Act
Der European Accessibility Act (EAA) ist die europäische Richtlinie, auf der das BFSG beruht. Für Unternehmen in Deutschland sind vor allem die nationalen Regelungen des BFSG und der BFSGV maßgeblich.
BGG und BITV 2.0
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) betreffen vor allem öffentliche Stellen des Bundes. Sie gelten nicht automatisch für privatwirtschaftliche Websites.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt nicht pauschal für alle Unternehmen, sondern betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Computer, Smartphones und bestimmte Selbstbedienungsterminals
- Telekommunikationsdienste
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books
- bestimmte Personenbeförderungsdienste
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Einkauf in einem Onlineshop, digitaler Vertragsabschluss, bestimmte Anmelde- und Bezahlprozesse)
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
- Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten. Dienstleistungen sind vor allem dann relevant, wenn sie auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ausgerichtet sind. Reine B2B-Angebote fallen daher nicht automatisch darunter.
- Reine Informations- und Präsentationswebsites. Eine Website ist nicht allein deshalb betroffen, weil sie öffentlich zugänglich ist. Werden dort lediglich Unternehmen, Produkte oder Leistungen vorgestellt, ohne dass Verbraucher direkt einen Vertrag abschließen können, greift das BFSG nicht zwangsläufig.
- Inhalte, die nicht Teil einer betroffenen Dienstleistung sind. PDFs, Newsletter oder geschäftliche E-Mails fallen nicht allein aufgrund ihres Formats unter das BFSG. Sie können jedoch relevant werden, wenn sie für einen Bestell-, Buchungs-, Zahlungs- oder Vertragsprozess erforderlich sind.
Eine Website, auf der ein Unternehmen lediglich sich selbst und seine Leistungen vorstellt, fällt nicht automatisch unter das BFSG. Entscheidend ist, welche Funktion das Angebot erfüllt.
Welche Unternehmen und Angebote sind vom BFSG ausgenommen?
Ausnahmen oder besondere Regelungen gelten unter anderem für:
Barrierefreie Websites: Diese Anforderungen sind entscheidend
Eine barrierefreie Website beginnt mit einer sauberen technischen und inhaltlichen Struktur. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Tastaturbedienung und Fokusführung: Navigation, Formulare, Dialogfenster und andere Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein. Dabei muss jederzeit sichtbar sein, welches Element gerade ausgewählt ist.
- Semantisches HTML und Screenreader: Überschriften, Listen, Links, Schaltflächen und Formularfelder müssen technisch korrekt ausgezeichnet sein. Nur so können Screenreader Inhalte sinnvoll erfassen und wiedergeben.
- Alternativtexte und zugängliche Medien: Informative Bilder benötigen einen passenden Alternativtext. Videos sollten Untertitel erhalten, Audioinhalte bei Bedarf ein Transkript. Rein dekorative Bilder können für assistive Technologien ausgeblendet werden.
- Kontraste und verständliche Inhalte: Texte und Bedienelemente müssen sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farben vermittelt werden. Klare Sätze, eindeutige Linktexte und konsistente Bezeichnungen erleichtern die Nutzung für alle.
- Formulare und Fehlermeldungen: Formularfelder benötigen verständliche Beschriftungen. Fehlermeldungen sollten erklären, welches Problem besteht und wie es behoben werden kann. Eine rote Markierung allein reicht nicht aus.
- Barrierefreie PDFs: PDF-Dokumente benötigen unter anderem eine logische Lesereihenfolge, Überschriften, Tags und Alternativtexte. Wichtige Inhalte sollten nach Möglichkeit zusätzlich als zugängliche HTML-Seite angeboten werden.
Digitale Barrierefreiheit im E-Commerce
Bei Onlineshops reicht es nicht, einzelne Seiten isoliert zu prüfen. Verbraucher müssen in der Lage sein, den gesamten Kaufprozess selbstständig zu durchlaufen.
Besonders relevant sind folgende Aspekte:
- Suche, Filter und Sortierung
- Produkt- und Variantenauswahl
- Warenkorb und Gutscheineingabe
- Kundenkonto oder Gastbestellung
- Adress- und Lieferformulare
- Auswahl und Nutzung von Zahlungsarten
- Bestellübersicht, Korrektur und Bestätigung
Typische Barrieren entstehen dort, wo sich Inhalte dynamisch verändern, zum Beispiel wenn sich Filterergebnisse nur visuell aktualisieren oder Fehlermeldungen nicht vom Screenreader angekündigt werden. Auch Zahlungsdienste, Terminbuchungen und weitere Drittanbieter-Komponenten sollten Teil der Prüfung sein. Für Nutzer macht es keinen Unterschied, wer einen Prozessschritt technisch bereitstellt: Ist der Checkout an einer Stelle nicht zugänglich, kann der gesamte Kauf scheitern.
Wie lässt sich digitale Barrierefreiheit mithilfe von Tools prüfen?
Automatisierte Werkzeuge wie axe, WAVE, Lighthouse oder Accessibility Insights liefern einen guten ersten Überblick. Sie erkennen beispielsweise fehlerhafte technische Strukturen. Ein automatischer Test reicht jedoch nicht aus. Damit lässt sich zwar feststellen, dass ein Alternativtext vorhanden ist, aber nicht zuverlässig beurteilen, ob dieser sinnvoll ist.
Eine fundierte Prüfung kombiniert daher mehrere Aspekte:
- automatisierte Tests
- Screenreader-Tests
- Prüfung von Vergrößerung und mobilen Ansichten
- manuelle Kontrolle von Formularen, Medien und Dokumenten
- Tests vollständiger Nutzerwege
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Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Gilt das BFSG für jede Unternehmenswebsite?
Nein. Entscheidend ist, welche Funktion sie erfüllt. Das BFSG kann relevant sein, wenn Verbraucher über die Website eine erfasste Dienstleistung nutzen oder einen Vertrag abschließen können (z. B. Bestell-, Buchungs- oder Anmeldeprozesse). Eine Unternehmenswebsite, die lediglich Leistungen vorstellt und Kontaktmöglichkeiten anbietet, fällt nicht automatisch unter das BFSG.
Sind Onlineshops vom BFSG betroffen?
B2C-Onlineshops fallen in der Regel unter die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, wenn Verbraucher dort Waren oder Dienstleistungen verbindlich bestellen können. Barrierefreiheit muss dann für die gesamte digitale Strecke gewährleistet sein, die für den Vertragsabschluss erforderlich ist – etwa Produktauswahl, Warenkorb, Formulare, Kundenkonto, Authentifizierung, Zahlung und Bestellbestätigung.
Sind Einzelunternehmen vom BFSG ausgenommen?
Auch ein Einzelunternehmen kann unter das BFSG fallen, wenn es erfasste Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Eine Ausnahme gilt grundsätzlich für Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichen.
Reicht ein automatisierter Test auf Barrierefreiheit aus?
Nein. Automatisierte Prüfwerkzeuge erkennen vor allem technisch eindeutig messbare Probleme, zum Beispiel fehlende Formularbeschriftungen, bestimmte Kontrastfehler oder unzulässige HTML-Strukturen. Sie können jedoch nicht zuverlässig bewerten, ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist oder ein Checkout mit einem Screenreader tatsächlich verständlich bedienbar ist. Deshalb gehören manuelle Tests zu einer fundierten Bewertung.
Was sind Best Practices für digitale Barrierefreiheit?
Zu den wichtigsten Best Practices gehört, Barrierefreiheit von Beginn an in Konzeption, Design, Entwicklung und Content mitzudenken. Wiederkehrende Komponenten wie Navigationen, Formulare und Dialoge sollten zentral entwickelt, dokumentiert und getestet werden. Zusätzlich sollten Unternehmen vollständige Nutzerwege regelmäßig mit Tastatur, Screenreader und automatisierten Tools prüfen.
