Seit dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR). Sie verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, Verpackungen recyclingfähig zu gestalten, ihren Materialeinsatz zu reduzieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu dokumentieren. Damit steigen auch die Anforderungen an die Verwaltung von Verpackungs- und Produktdaten. In unserer Zusammenfassung erfahren Sie, worauf Unternehmen achten müssen.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine Verordnung der EU, die die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzt. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ergänzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) seit dem 12. August 2026 die europäischen Vorgaben und löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.
Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben. Die Verordnung umfasst nahezu alle Verpackungsarten, darunter Verkaufs-, Versand-, Transport- und Mehrwegverpackungen. Für bestimmte Spezialverpackungen, beispielsweise im Arzneimittelbereich, gelten Ausnahmen und Sonderregelungen.
Die EU-Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist begann am 12. August 2026 die allgemeine Anwendung. Weitere Anforderungen werden schrittweise eingeführt.
| Zeitpunkt | Wichtigste Anforderungen |
| 12. August 2026 |
Beginn der allgemeinen Anwendung, Konformitätsbewertung und technische Dokumentation sowie PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen |
| Ab 2028 |
Schrittweise Einführung harmonisierter Materialkennzeichnungen |
| Ab 2029 | Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen und digitale Informationen zur Wiederverwendung |
| Ab 2030 | Recyclinganforderungen, Mindestrezyklatquoten und Verbote ausgewählter Einwegverpackungen |
|
2035 / 2040 |
Weitere Abfallreduktionsziele und verschärfte Recycling- bzw. Rezyklatvorgaben |
Die genauen Anwendungszeitpunkte einzelner Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten hängen teilweise von ergänzenden EU-Rechtsakten ab.
Die Verordnung definiert verbindliche Vorgaben für Verpackungsmaterialien, Verpackungsgestaltung und Konformitätsnachweise. Besonders relevant sind folgende Anforderungen:
Und ganz wichtig: Bei Verstößen drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Die konkreten Sanktionen richten sich nach den nationalen Durchführungsvorschriften.
Mit der PPWR müssen Unternehmen deutlich mehr Informationen zu ihren Verpackungen strukturiert erfassen und verfügbar halten. Dazu gehören Materialzusammensetzung, Verpackungsgewicht, Rezyklatanteile und Nachweise zur Konformität. Bei Unternehmen mit tausenden Produkt- und Verpackungsvarianten steigt der Verwaltungsaufwand entsprechend – eine Herausforderung, die wir mit einigen unserer Kunden bereits aktiv angehen konnten.
Unsere Empfehlung: ein zentralisiertes Datenmanagement, das die Umsetzung der Anforderungen erleichtert und später flexibel nutz- und anpassbar ist (etwa für den Digitalen Produktpass). Dabei können verschiedene Systeme zusammenarbeiten:
Nehmen wir an, ein Hersteller stellt die Verpackung eines Produkts auf ein neues, recyclingfähiges Material um. Was zunächst wie eine einfache Materialänderung erscheint, hat Auswirkungen auf zahlreiche Verpackungsinformationen. Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Konformitätsnachweise müssen überprüft und aktualisiert werden – möglicherweise für hunderte betroffene Produkte.
Sind die Verpackungen als eigenständige Datenobjekte in einem PIM-System hinterlegt und mit den jeweiligen Produkten verknüpft, lassen sich Änderungen zentral vornehmen. Das reduziert den Pflegeaufwand und vermeidet widersprüchliche Angaben.
Alle Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre bestehenden Datenstrukturen die Anforderungen der PPWR abbilden können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie dabei Hilfe benötigen. Unsere Experten prüfen Ihre Systeme und beraten Sie unabhängig und transparent zum sinnvollsten Vorgehen.